Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29, bisherige VBG 12) hat ein Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Das fordert die Berufsgenossenschaft in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Wer diese Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.
Um dieser Anforderung genüge zu tragen und um sicherzustellen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter jederzeit sicher mit Ihrem PKW unterwegs sind, bieten wir Ihnen das komplette UVV-Paket inklusive Prüfung, Prüfnachweis und Prüfplakette an. Unsere Mitarbeiter haben alle erforderlichen Kenntnisse, um Ihr Fahrzeug nach den Vorgaben der UVV sachgemäß zu prüfen.
Wir prüfen Ihr Fahrzeug gemäß der geforderten Punkte der Arbeits- und Verkehrssicherheit. Dazu zählen unter anderem: Beleuchtung, Lenkung, Bremsen, Räder, Ladungssicherung sowie Zubehör für die Arbeitssicherheit. Die Prüfergebnisse sind gemäß §57 Abs. 3 der UVV schriftlich niederzulegen und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Sollten in diesem Zusammenhang Mängel festgestellt werden, werden diese, nach Absprache mit Ihnen, so schnell wie möglich behoben.
Die UVV-Prüfplakette an Ihrem Fahrzeug ist der sichtbare Nachweis dafür, dass die jährliche UVV-Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Somit sind Sie Ihrer Verpflichtung als Unternehmer im Rahmen der UVV nachgekommen.
Kombinieren Sie die UVV Prüfung mit ihrem TÜV, AU oder Inspektionstermin
Es bietet sich an die gesetzlich vorgeschriebene UVV-Prüfung im Rahmen der Haupt- und Abgasuntersuchung (HU + AU) oder bei der Jahresinspektion für Ihr Fahrzeug durchführen zu lassen. Nutzen Sie diese Termine um Zeit und Aufwand zu sparen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren UVV Prüfungstermin in unserem Autohaus unter Tel: 036967 / 71521.